ÖRV Langenzersdorf Platzordnung/
Veranstaltungsvorschriften
- den Anweisungen der Helfer bzw. Funktionären des ÖRK ist absolut Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Anweisungen ist der Ausschluss von der Veranstaltung auszusprechen.
- Verunreinigungen des Ausstellungsgeländes sollten vermieden werden. Sollte es doch zu einer Verunreinigung kommen, ist sie vom Verursacher zu beheben.
- Im Bereich des Ausbildungsgeländes sind alle Hunde ohne Ausnahme an der Leine zu führen!
- Jegliche Gewalteinwirkung bzw. Starkzwänge gegen die Hunde sind AUSNAHMSLOS untersagt.
- Kupierte Hunde die nach dem 1.1.2008 geworfen wurden dürfen in Österreich nicht ausgestellt werden.
- Wer an seinem Hund Veränderungen vornimmt oder solche duldet, die geeignet sind den Richter zu täuschen, wird von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Es wird erwartet, dass sich Aussteller/Besucher gegenseitig mit gebührender Achtung behandeln und sich rücksichtsvoll verhalten. Geringschätzige oder beleidigende Aussagen sind zu unterlassen. Bei den guten Sitten widersprechendem/ungehörigem oder aggressivem Benehmen einer sich am Ausstellungsgelände oder im Vereinslokal aufhaltenden Person ist der Vorstand bzw. die betroffenen Helfer berechtigt, den Betreffenden zu ermahnen bzw. ihn/sie von der Veranstaltung auszuschließen.