Kampfhunde - Österreichischer Rottweiler Klub - Landesgruppe Nord / Wien - Österreich

Landesgruppe Nord ( Wien,NÖ,Bgld)
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Ausbildung
Allgemeines zur Haltung von "Kampfhunden"

Die Haltung von sogenannten "Kampfhunden" (auch "Listenhunde" oder "Anlagehunde" genannt) bzw. "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential" ist in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

In Vorarlberg, Niederösterreich und Wien muss die Haltung von Hunden bestimmter, als gefährlich geltender Rassen, der Behörde angezeigt bzw. von dieser bewilligt werden.

In Oberösterreich, der Steiermark und in Salzburg müssen Halterinnen/Halter von Hunden aller Rassen grundsätzlich ihre Sachkunde nachweisen (z.B. durch Besuch eines Kurses o.Ä.).

In Tirol, dem Burgenland und Kärnten gibt es grundsätzlich keine besonderen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit ein Hund, egal welcher Rasse, gehalten werden darf. Wird ein Hund jedoch auffällig, sind behördliche Maßnahmen möglich.

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