Ausbildung
Haltung von "Rottweiler" in Niederösterreich
Das Halten eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhund") muss in Niederösterreich von der Hundehalterin/dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.
Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten in Niederösterreich als Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde"): Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an folgenden Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden:
•An öffentlichen Orten im Ortsbereich
•In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen