Salzburg - Österreichischer Rottweiler Klub - Landesgruppe Nord / Wien - Österreich

Landesgruppe Nord ( Wien,NÖ,Bgld)
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Ausbildung
Haltung von "Rottweiler" bzw. gefährlichen Hunden in Salzburg

In Salzburg gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Stellt sich jedoch heraus, dass ein gewisser Hund, egal welcher Rasse, "gefährlich" ist, sind gewisse Auflagen zu erfüllen.

Hat die Gemeinde einen schriftlichen Hinweis darauf, dass ein Hund Menschen oder Tiere gebissen hat, oder sonst eine übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat, hat sie diesen Hinweis zu prüfen. Ergibt die Prüfung, dass vom betreffenden Hund eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen ausgeht, hat die Gemeinde den Hund als "gefährlich" zu erklären.

Gefährliche Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn dies von der Gemeinde bewilligt ist. Bewilligt die Gemeinde die Haltung eines gefährlichen Hundes nicht, kann sie der Halterin/dem Halter den gefährlichen Hund mit Bescheid abnehmen.

Voraussetzungen für die Bewilligung für die Haltung eines gefährlichen Hundes:

•Geschäftsfähigkeit der Hundehalterin/des Hundehalters
•Die Hundehalterin/der Hundehalter besitzt die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
•Die Hundehalterin/der Hundehalter besitzt die erforderliche Sachkunde für die Haltung eines gefährlichen Hundes (diese ist u.a. gegeben, wenn eine theoretische und praktische Ausbildung mit Einbeziehung des Hundes bei einer zugelassenen Person absolviert wurde)
•Nachweis der Sozialverträglichkeit des Hundes durch einen Wesenstest
•Kennzeichnung des Hundes
•Abschluss einer Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Hund verursachten Schäden

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