Ausbildung
Haltung von "Rottweiler" in der Steiermark
In der Steiermark gibt es keine besonderen Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen. Alle Halterinnen/Halter von Hunden, egal welcher Rasse, haben aber einen Hundekundenachweis zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt nur für Personen, die erst nach dem 1. Jänner 2013 einen Hund erwerben bzw. erworben haben.
Für den Hundekundenachweis ist ein vierstündiger Kurs zu besuchen, den eine Tierärztin/ein Tierarzt abhält.